Mittwoch, 29. Februar 2012

Ein Stopp für Initiativen, die gegen Grundrechte verstossen

Heute hat der Ständerat mit Stichentscheid des Präsidenten - also sehr knapp - entschieden, dass Volksinitiativen künftig für ungültig erklärt werden können, wenn sie den Kern der Grundrechte (aus der Verfassung oder aus dem Internationalen Recht, z.B. der Europäischen Menschenrechtskonvention) verletzen.
(Zeitungsbericht zur Debatte im Ständerat)

Hintergrund dieses Beschlusses ist das Unbehagen eines Teils der classe politique, aber in diesem Fall vor allem der classe juridique darüber, dass das Volk  sich in den letzten Jahren dreimal erfrecht hat, seine Kontrollfunktion (bekanntlich der einzig stichhaltige Grund für das System der Demokratie) wahrzunehmen und den Behörden mit grenzwertigen Volksinitiativen die rote Karte zu zeigen. Einmal ging es um die Verwahrung von gemeingefährlichen Straftätern, ein anderes Mal um die Ausschaffung von straffälligen Ausländern und drittens um das Minarettverbot.

In allen drei Fällen sind die Bestimmungen der vom Volk nach heftigem Abstimmungskampf angenommenen Initiativen im Detail problematisch. Das sei hier keineswegs bestritten. In allen drei Fällen gäbe es garantiert auch tauglichere Lösungen für das eigentliche Problem. Gäbe - wenn denn Politik und Justizbehörden wenigstens den Wink mit dem Zaunpfahl ein bisschen Ernst nehmen und sich selbstkritisch fragen würden, warum eine, wenn auch nicht allzu grosse, Mehrheit der Stimmberechtigten den etwas grobschlächtigen Zaunpfahl ausgerissen hat und damit wild herumfuchtelt. Tun sie aber nicht. Sie lamentieren über die, wie gesagt zugegebenermassen in der Praxis nicht besonders tauglichen Lösungsansätze der Initiativen und dass "der Mob" (steht so in einigen Zeitungsartikeln) diese Initiativen trotz aller Warnungen der ach so intelligeten classe politique und classe juridique in seiner Dummheit trotzdem in der Volksabstimmung angenommen hat.

Und die Politik sucht nach Mitteln, solche Initiativen in Zukunft zu unterbinden. Im Klartext und pointiert formuliert: die classe politique und die classe juridique in diesem Lande verdrängen die Probleme auch nach drei verlorenen Abstimmungen und zeigen sich unfähig, mit der Kritik des Volkes an ihrer Amtsführung vernünftig und als erwachsene Menschen umzugehen.

In der Debatte, wie sie von der classe politique und - bislang noch - von einer grossen Mehrheit der professionellen Journalisten (also der in modernen Demokratien faktisch als notwendig anerkannten vierten Gewalt im Staat) geführt wird, betonen die "Profis" immer wieder, dass die Grundrechte unantastbar seien und gegen die Willkür basisdemokratischer Hauruck-Lösungen geschützt werden müssten. Tönt gut. Ist leider aber nur die halbe Wahrheit und greift als solche viel zu kurz.

Mir fehlt hier eine Auseinandersetzung mit den Grundrechten als solchen und mit dem, was Juristen in jedem halbwegs anspruchsvollen Fall tun müssen (wenn alles ganz klar wäre,  wären sie nämlich überflüssig): Es braucht hier eine Güterabwägung zwischen verschiedenen Rechtsgütern, in diesem Fall zwischen  verschiedenen Grundrechten. Und die haben nun mal nicht alle das gleiche Gewicht. Zumindest nicht in Europa.

Am klarsten ist der Fall bei der Verwahrungsinitiative. Von Seiten des Justizapparates kommt hier immer das Argument, auch ein Schwerverbrecher (andere Leute verwahrt man ja ohnehin nicht) habe ein Recht darauf, dass seine Verwahrung periodisch überprüft werde. Das ist an sich ok, allerdings setzt die "böse", vom Volk angenommene Verwahrungsinitiative genau hier an und lässt eine Überprüfung nur noch zu, wenn neue Therapiemethoden entwickelt werden, die endlich mehr Therapieerfolg bringen. Das wird dem einzelnen Straftäter nicht gerecht, und ist somit der falsche Lösungsansatz. Das bestreite ich gar nicht.

Fakt ist allerdings auch, dass seit Jahrzehnten immer wieder rückfällige Serientäter auf Hafturlaub oder im halboffenen oder offenen Strafvollzug (der nach offizieller Lesart ihrer Resozialisierung dienen soll) rückfällig geworden sind und weitere Opfer vergewaltigt und/oder umgebracht haben. Es dürfte hier schwierig sein, eine Mitschuld (im Sinne der Fahrlässigkeit) des Justizapparates zu verneinen, der die Gefährlichkeit der beurlaubten oder in den offenen Strafvollzug versetzten Täter unterschätzt hat.

Aktuell wurde ebenfalls heute gerade einmal mehr ein erstinstanzliches Urteil gegen einen rückfälligen Täter gefällt, der eine junge Frau mit dem Versprechen, von ihr Model-Fotos zu machen, in seine Wohnung gelockt und sie dort ermordet hat. Und das erstinstanzliche Gericht hat wieder keine lebenslängliche Verwahrung ausgesprochen. Ein Rückfall scheint also für diese Richter zuwenig Grund, an der Therapierbarkeit des Täters zu zweifeln.
(Zeitungsbericht zum Prozess)

Was meine ich in diesem Zusammenhang mit Güterabwägung?
Eigentlich haben wir alle ein Menschenrecht auf Leben (jedenfalls darauf, dieses nicht auf unnatürliche Weise zu verlieren) und auf körperliche Unversehrtheit. Ich halte diese beiden Grundrechte für absolut übergeordnet allen anderen Rechten. Wenn wir in Europa die Todesstrafe abgeschafft haben, dann heisst das doch nichts anderes, als dass das Grundrecht auf Leben in Europa über allen "guten" Gründen steht, die aussereuropäische Staaten für die Verhängung der Todesstrafe anführen mögen. Weshalb sollte das Grundrecht auf Leben eines jeden Opfers von Gewaltverbrechen dann nicht auch über dem Recht eines gemeingefährlichen, rechtmässig und zweifelsfrei für schuldig befundenen Gewaltverbrechers stehen, nach einer gewissen Zeit auf Bewährung aus dem Knast heraus zu kommen? Gibt es überhaupt ein solches Recht des Straftäters auf Bewegungsfreiheit in der EMRK?

Kann mir hier jemand erklären, weshalb die Bewegungsfreiheit des Gewaltverbrechers, der mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder ein Opfer umbringen wird, dann doch höher zu gewichten sei als das Leben seines nächsten Opfers?

In diesem Punkt sind von den Vertretern der classe politique und der classe juridique seit Jahren keine vernünftigen Argumente vorgebracht worden, man vermeidet es im Gegenteil ganz grundsätzlich, die Frage auf dieser Ebene öffentlich zu diskutieren. Wahrscheinlich weil die Antwort allzu klar wäre. Und unbequem, ja geradezu peinlich. Weil die Antwort auf das Eingeständnis herauslaufen würde, dass der Strafvollzug in der Schweiz vor lauter gut gemeinten Bemühungen zur Resozialisierung von Straftätern und zur Einhaltung der Menschenrechte im Strafvollzug in den letzten Jahrzehnten die grundlegenden Menschenrechte der "normalen" Bevölkerung etwas aus den Augen verloren hat.

Eigentlich braucht es keine so absolute Bestimmung über die effektiv im Wortsinne lebenslängliche Verwahrung  von untherapierbaren Gewalttätern wie sie in der Volksinitiative und nach deren Annahme nun in der Verfassung steht. Eigentlich braucht es nur etwas mehr Augenmass im Justizvollzug. Und eine klare Unterscheidung zwischen "in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten - falls dessen Schuld nicht klar nachgewiesen werden kann ist das ja wirklich sinnvoll) - und "in dubio gegen den rechtsgültig Verurteilten" - (falls dessen Therapieerfolg nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann). Positiv formuliert: Im Zweifelsfall für den Schutz der Bevölkerung vor rückfallgefährdeten verurteilten Gewaltverbrechern. Das würde genügen. Mehr braucht es nicht. Aber auch nicht weniger. Nicht wegen der angeblichen emotionalen Inkompetenz des Mobs, sondern wegen der Menschenrechte. Das sollten die selbsternannten Verteidiger der Grund- und Menschenrechte bedenken und vor allem beherzigen.

Sonntag, 12. Februar 2012

Wer am effektivsten kommuniziert vertritt nicht automatisch die Mehrheit

In diesen Tagen jährt sich sowohl die iranische Revolution (33 Jahre - 1979) als auch der Sturz des ägyptischen Diktators Mubarak (1 Jahr). So unterschiedlich die Ausgangslage gewesen sein mag - es gibt Parallelen dieser beiden modernen Revolutionen in der islamischenWelt untereinander wie auch zu den Revolutionen des ausgehenden 18. Jahrhunderts in Europa (Frankreich, Schweiz).


Zunächst einmal: Eine Revolution nährt Hoffnungen, die zu erfüllen eine fast unlösbare Aufgabe ist - schon rein organisatorisch bzw. vom reinen Arbeitsaufwand her, der in den Aufbau neuer politischer Strukturen und einer neuen, demokratisch kontrollierten Verwaltung und Armee/Polizei gesteckt werden muss - ganz abgesehen von den Machtkämpfen zwischen verschiedenen Fraktionen der Revolutionäre. Es ist einfach zu erkennen, dass die alte Ordnung total ungerecht ist/war, es ist viel schwieriger zu definieren, wie die neue Ordnung sein soll, damit es wirklich besser wird.

In Europa war das vor 200 Jahren nicht anders und schon gar nicht besser. Die französische und die helvetische (schweizerische) Revolution sind genau an diesem Problem gescheitert.
Zur Helvetischen Revolution und ihrem Scheitern

Zudem wird oft übersehen: Wer am lautesten schreit bzw. am geschicktesten kommuniziert, vertritt noch nicht unbedingt die Mehrheit. In Ägypten haben Revolutionäre aus den unterschiedlichsten politischen Lagern gemeinsam erfolgreich gegen Mubarak gekämpft - aber es ist unübersehbar, dass es sich dabei vor allem um junge und gut ausgebildete Leute aus den Städten handelte. Bei den Wahlen dagegen war - so ist Demokratie nun mal - die ganze Bevölkerung gefragt, auch die älteren Leute und die ländliche Bevölkerung. Und es hat sich gezeigt, dass die Bevölkerungsmehrheit zunächst mal verunsichert ist und eine Ordnung wünscht, die irgendwie bekannt und vertraut ist und eine gewisse Stabilität verspricht. Im arabischen und speziell im ägyptischen Umfeld scheinen die Muslimbrüder mit dem starken religiösen Bezug diesem Bedürfnis besser zu entsprechen als junge Revolutionäre, die radikale (an den Wurzeln der Gesellschaftsordnung ansetzende) Reformen fordern.
Zur aktuellen Situation in Ägypten

Auch in Europa haben zunächst die Konservativen die Revolution beerbt und es hat mehr als eine Generation gedauert, bis man es gewagt hat, es nochmals mit einer grundlegend neuen Gesellschaftsordnung zu versuchen (französische Revolution 1789, helvetische Revolution 1798, neue Anläufe in beiden Ländern 1830-31 und 1848).

Wo die Lebensbedingungen für die Mehrheit bequem genug sind, stellt sich das Problem der Beteiligung anders als in einer Diktatur oder absolutistischen Monarchie. Es sind dann nicht die Mutigsten oder Verzweifeltesten, die durch geschickte Öffentlichkeitsarbeit auf ihre Anliegen aufmerksam machen wollen, sondern Minderheiten, die sich zu Recht oder zu Unrecht von der Mehrheit diskrimiert fühlen oder auch nur andere gesellschaftspolitische Vorstellungen vertreten als die Mehrheit und einen missionarischen Eifer dafür entwickeln.

In der harmloseren Form "missbrauchen" kleine Gruppen, z.B. Sport- und Turnvereine die in der Schweiz in kleineren Gemeinden weit verbreitete basisdemokratische Institution der Gemeindeversammlung dazu, durch geschickte Mobilisierung ihrer Anhängerschaft und Ausnützung der Trägheit der Mehrheit formaljuristisch korrekte Entscheidungen für den Bau und/oder die Subventionierung von öffentlichen Infrastrukturen zu erreichen, deren Nutzen für die breitere Allgemeinheit fraglich ist. So können in einem Dorf mit 3000 wahlberechtigten Einwohnern drei Vereine mit 150 Mitgliedern und einigen Familienmitgliedern und Freunden schon mal 300 Stimmen mobilisieren und damit 2700 "Normalbürger" überstimmen, von denen sich nur 10% aufraffen, für die Ausübung ihres Stimmrechtes einen ganzen Abend "zu opfern".

Ähnliches - aber mit schlimmeren Auswirkungen befürchten nun gemässigte Muslime in der Schweiz von der Idee, eine Art "demokratische Vertretung" der Muslime in der Schweiz zu schaffen. Nicht von der Hand zu weisen ist die Befürchtung, dass besonders aktive, eher traditionalistische Muslime in einem solchen Gremium infolge der "Wahlfaulheit" der gemässigten Leute übervertreten wären und dies aunützen würden, um extreme Positionen als "Meinung der Muslime in der Schweiz" zu vertreten.

«Irritierend» sei das Projekt eines muslimischen Parlaments, sagt Saïda Keller-Messahli, Präsidentin des Forums für einen fortschrittlichen Islam gegenüber der Tageszeitung "Tagesanzeiger". Das Grundproblem liege darin, dass alle islamischen Verbände insgesamt nur 10 bis 15 Prozent aller Muslime in der Schweiz vertreten, «jene, die in die Moschee gehen».
Bedenken liberaler Muslime in der Schweiz gegen eine pseudodemokratische Muslimvertretung

Schlimmer als bei der Durchsetzung partikularer Interessen an einer Gemeindeversammlung wären die Auswirkungen in diesem Fall, weil es dabei nicht nur um die Verteilung öffentlicher Mittel geht, die in einem reichen Land zwar nicht unbegrenzt, aber doch reichlich zur Verfügung stehen, sondern darum, dass eine Minderheit in der Minderheit mit ihren extremen Aussagen die Mehrheit in der Meinung bestärken könnte, dass alle Muslime Extremisten sind. Dass dies im Alltag nicht unbedingt zu einem besseren Einvernehmen zwischen der Mehrheit und der Minderheit führt, scheint mir ziemlich nahe liegend.

Freitag, 3. Februar 2012

Widerspruch gegen die Tigermutter

Die chinesisch-stämmige Amerikanerin Amy Chua, Professorin an der Juristischen Fakultät der Yale Universität, hat mit ihrem Buch "Battle Hymn of the Tiger Mom" (deutsche Ausgabe: "Die Mutter des Erfolgs: Wie ich meinen Kindern das Siegen beibrachte") einen Bestseller gelandet. In einem Artikel im Wall Street Journal fasst sie ihre wesentlichen Thesen zusammen: Why Chinese Mothers Are Superior. Kurz auf den Punkt gebracht: Drillen Sie Ihr Kind zum Erfolg.

Allerdings regt sich auch schon einiger Widerstand gegen das Erfolgsrezept:

Ralph Pöner stellt der Tigermutter 5 rhetorische Fragen:
- Warum nehmen wir nicht die brasilianischen Mütter zum Vorbild? (auch Brasilien boomt)
- Seit wann sind denn die chinesischen Mütter überlegen (ihr Erziehungsstil dominierte schon zu Maos Zeiten)
- Nennen Sie eine bahnbrechende chinesische Erfindung seit der Schwarzpulver.
- Weshalb ist die Selbstmordrate unter Schülern in China so hoch?
- Warum erwähnen die Medien nicht, dass Amy Chua ein Buch des Scheiterns geschrieben hat?
   Denn es erzähle - gemäss Einleitung - auch "von meiner Demütigung durch eine Dreizehnjährige"
Der ganze Artikel vom 28.1.2011 ist nachzulesen bei clack.ch

Andreas Landwehr (dpa) zeigt auf, dass die Nachteile der Drillmethode im Wesentlichen die unvermeidliche Kehrseite ihres Erfolgs sind: "Auswendiglernen sehr gut, Phantasie ungenügend". Im Spiegel-Artikel vom 29.1.2011 wird dann auch gleich die Methodik der PISA-Tests kritisch hinterfragt, für die man gut büffeln kann, die aber eigenständiges Denken kaum überprüfen.

Wozu dieser Beitrag? Nach einem Jahr Eurokrise und dem Beinahe-Staatsbankrott der USA vom letzten Sommer erscheint China dem einen oder der anderen als die neue Führungsmacht der Welt. Die kritischen Bemerkungen zum Lob der Tigermutter könnten diese Einschätzung etwas relativieren ...

Mittwoch, 1. Februar 2012

Französische Regierung gegen Cyber-Mobbing unter Jugendlichen

Die französische Regierung hat eine Kampagne gegen das Cyber-Mobbing unter Jugendlichen gestartet. Mobbing auf dem Pausenplatz ist nichts neues, davon können schon unsere Eltern und Grosseltern ein Lied singen. Neu sind bloss die Reichweite der Attacken (weltweit statt bloss lokal) und die Schwierigkeit, diese mit dem Ende der jugendlichen Sturm- und Drangzeit ad acta legen zu können - denn das Internet vergisst bekanntlich vor allem das nicht, was man am liebsten löschen würde (während die coolsten Infos im Netz meist schon nach einem Jahr nicht mehr auffindbar sind). Die Erziehungswissenschaftlerin Catherine Blaya sagt aufgrund - bisher erst provisorischer - Forschungsergebnisse zudem, dass die (scheinbare) Anonymität des Internets eine enthemmende Wirkung habe. (Pressebericht)
Experten sagen, dass Mobbing oft in der realen Welt beginne und raten dazu, das Problem in der realen Welt anzugehen und sich nicht auf eine Eskalation im Internet selbst einzulassen. (Konkrete Beispiele von Cybermobbing  unter Jugendlichen und Hinweise zur Problemlösung in diesem Artikel des Tagesanzeiger).

Obwohl es bereits Fälle von Cybermobbing auf facebook gibt, die vor Gericht geklärt werden (Pressebericht) hält sich die Vorstellung vom Internet als rechtsfreiem Raum gerade bei jüngeren Leuten hartnäckig.

Derweil fordert Google-Chef Eric Schmidt bereits ein Recht auf Namensänderung für junge Erwachsene, um den ramponierten Ruf ein für allemal hinter sich lassen zu können (Pressebericht).

Ob das der richtige Weg ist, wage ich zu bezweifeln. Denn abgesehen davon, dass Cybermobbing sich nicht auf die Jugend beschränkt, sondern JedeR jederzeit Opfer werden kann, ist eine Namensänderung ein einschneidender Schritt, und selbst die kaum zu verbergende Tatsache, dass man sich zu diesem Schritt entschieden hat, würde wieder neue Fragen aufwerfen und zu Vermutungen und Gerüchten Anlass geben.

Vielleicht wäre es doch sinnvoller, über einen Zwang für Betreiber von Foren, sozialen Netzwerken und Suchmaschinen nachzudenken, missbräuchliche Einträge für immer zu löschen. Ganz ohne knifflige technische, ökonomische und juristische Probleme wäre das sicher nicht zu haben. Unter anderem wäre eine juristische Güterabwägung zwischen dem Schutz der Persönlichkeitsrechte des Opfers und dem Recht auf freie Meinungsäusserung fällig, und dies quer durch alle Länder der Erde, die ja bekanntlich solche Rechte aus ihren unterschiedlichen kulturellen Traditionen heraus sehr unterschiedlich gewichten.